Ihr Balkon als (Solar-)Kraftwerk
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Betreibung einer Balkon-PV-Anlage
Erneuerbare Energien sind der Schlüssel zu mehr Klimaschutz und günstigem Strom. Aber während Windräder auf dem Balkon natürlich wenig sinnvoll sind, setzen sich die sogenannten Balkonkraftwerke immer mehr durch – zu Recht. Denn die in Eigenregie der Mieterinnen und Mieter installierten Solarmodule liefern eine relevante Menge Strom für den Eigenbedarf. Und laut einer Studie der RWTH Aachen rentiert sich die Installation eines solchen Balkonkraftwerks innerhalb von drei bis sechs Jahren. Auch in der WG Riesa können Sie sich solch eine Balkon-Photovoltaik-Anlage genehmigen lassen – unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Balkon-PV-Anlage muss so unterhalb der Balkonbrüstung, im Innenbereich des Balkons, angebracht werden, dass keine Gefährdung (z.B. bei Sturm) oder optische Beeinträchtigung an der Immobilie (Fassade) entstehen. Die architektonischen Auswirkungen sowie etwaige Blendwirkungen sind zu berücksichtigen. Beschädigungen durch Bohren o.ä. in der Balkonkonstruktion oder im Wärmverbundsystem (WDVS) sind verboten. Es ist zu prüfen, ob die statischen Gegebenheiten ausreichend sind. Die Balkon-PV-Anlage darf die Nutzung des Balkons als zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr nicht beeinträchtigen. Eine Montage an der Außenseite der Balkonbrüstung (Fassade) ist verboten!
- Die Elektroinstallation inklusive Stromzähler ist vorab von einem Elektrofachbetrieb auf Kosten des Antragstellers zu prüfen und eine entsprechende Prüfbescheinigung zu erstellen.
- Der Netzbetreiber ist vom Antragsteller über den Anschluss der Balkon-PV-Anlage zu informieren und die entsprechende Genehmigung ist vorzulegen. Bei Auszug ist die Balkon-PV-Anlage beim Netzbetreiber abzumelden.
- Es gelten die technischen Anschlussbedingungen des Stromversorgers und die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom“
in der jeweiligen aktuellen Fassung. - Die maximale Wechselrichtung von 800 VA wird nicht überschritten und über diese Leistung hinaus werden keine weiteren Stromerzeugungsanlagen durch den Anlagenbetreiber am Anlagenstandort betrieben.
- Für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage haftet grundsätzlich der Anlagenbetreiber.
- Der Versicherungsschutz obliegt dem Antragsteller und ist vor der Installation bzw. Inbetriebnahme zu erweitern.
- Aus der Balkon-PV-Anlage versorgt sich der Anlagenbetreiber ausschließlich selbst mit Strom und erfüllt die Meldepflichten nach EEG und Marktstammdatenregister.
- Der Betrieb jeglicher Batteriespeicher ist untersagt und wird nicht genehmigt.
- Die Kosten trägt der Antragsteller.
- Die Maßnahme wird nicht Bestandteil des Nutzungsvertrages.
Außerhalb der Geschäftszeiten sind bei Schäden und Störungen an den haustechnischen Anlagen folgende Firmen für Sie erreichbar:
Sanitärbereich
Installationsbetrieb Henry Wendt, Gröditz,
Telefon: 035263/6630
Firma K&K Wärmetechnik, Riesa
Telefon: 0162/7495883
Notbefreiung Aufzüge
Schindler Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/8661100
Kone-Servicecenter
Telefon: 0800/8801188
thyssenkrupp Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/3657240
SCHMITT + SOHN Aufzüge
Telefon: 0351/21760900
Störung Energieversorgung
Stadtwerke Entstörungsdienst
Telefon: 03525/872403
TV und Rundfunkstörung
Vodafone
Telefon: 0800/5266625 oder vodafone.de/ausfall
Elektro- und Schlüsselnotdienst
Elektro- und Schlüsseldienst Donath GmbH
Telefon: 0172/3505810
Die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft stehen Ihnen in unserer Geschäftsstelle zu folgenden Geschäftszeiten gern zur Verfügung und kümmern sich um Ihr Anliegen.
Darüber hinaus können sowohl mit dem Vorstand als auch mit den Mitarbeitern persönliche Termine vereinbart werden.
Geschäftsstelle – Alleestraße 136, 01591 Riesa
Sprechzeiten:
Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
Reparaturannahme:
Mo., Mi. und Fr. | 7.30–9.00 Uhr |
Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
Geschäftszeiten:
Montag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr |
Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
Freitag | 7.30–12.00 Uhr |