Ihr Balkon als (Solar-)Kraftwerk

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Betreibung einer Balkon-PV-Anlage

Solaranlage

Erneuerbare Energien sind der Schlüssel zu mehr Klimaschutz und günstigem Strom. Aber während Windräder auf dem Balkon natürlich wenig sinnvoll sind, setzen sich die sogenannten Balkonkraftwerke immer mehr durch – zu Recht. Denn die in Eigenregie der Mieterinnen und Mieter installierten Solarmodule liefern eine relevante Menge Strom für den Eigenbedarf. Und laut einer Studie der RWTH Aachen rentiert sich die Installation eines solchen Balkonkraftwerks innerhalb von drei bis sechs Jahren. Auch in der WG Riesa können Sie sich solch eine Balkon-Photovoltaik-Anlage genehmigen lassen – unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Die Balkon-PV-Anlage muss so unterhalb der Balkonbrüstung, im Innenbereich des Balkons, angebracht werden, dass keine Gefährdung (z.B. bei Sturm) oder optische Beeinträchtigung an der Immobilie (Fassade) entstehen. Die architektonischen Auswirkungen sowie etwaige Blendwirkungen sind zu berücksichtigen. Beschädigungen durch Bohren o.ä. in der Balkonkonstruktion oder im Wärmverbundsystem (WDVS) sind verboten. Es ist zu prüfen, ob die statischen Gegebenheiten ausreichend sind. Die Balkon-PV-Anlage darf die Nutzung des Balkons als zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr nicht beeinträchtigen. Eine Montage an der Außenseite der Balkonbrüstung (Fassade) ist verboten!
  2. Die Elektroinstallation inklusive Stromzähler ist vorab von einem Elektrofachbetrieb auf Kosten des Antragstellers zu prüfen und eine entsprechende Prüfbescheinigung zu erstellen.
  3. Der Netzbetreiber ist vom Antragsteller über den Anschluss der Balkon-PV-Anlage zu informieren und die entsprechende Genehmigung ist vorzulegen. Bei Auszug ist die Balkon-PV-Anlage beim Netzbetreiber abzumelden.
  4. Es gelten die technischen Anschlussbedingungen des Stromversorgers und die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom“
    in der jeweiligen aktuellen Fassung.
  5. Die maximale Wechselrichtung von 800 VA wird nicht überschritten und über diese Leistung hinaus werden keine weiteren Stromerzeugungsanlagen durch den Anlagenbetreiber am Anlagenstandort betrieben.
  6. Für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage haftet grundsätzlich der Anlagenbetreiber.
  7. Der Versicherungsschutz obliegt dem Antragsteller und ist vor der Installation bzw. Inbetriebnahme zu erweitern.
  8. Aus der Balkon-PV-Anlage versorgt sich der Anlagenbetreiber ausschließlich selbst mit Strom und erfüllt die Meldepflichten nach EEG und Marktstammdatenregister.
  9. Der Betrieb jeglicher Batteriespeicher ist untersagt und wird nicht genehmigt.
  10. Die Kosten trägt der Antragsteller.
  11. Die Maßnahme wird nicht Bestandteil des Nutzungsvertrages.

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Notfallnummern

Außerhalb der Geschäftszeiten sind bei Schäden und Störungen an den haustechnischen Anlagen folgende Firmen für Sie erreichbar:

Sanitärbereich

Installationsbetrieb Henry Wendt, Gröditz,
Telefon: 035263/6630

Firma K&K Wärmetechnik, Riesa
Telefon: 0162/7495883

Notbefreiung Aufzüge

Schindler Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/8661100

Kone-Servicecenter
Telefon: 0800/8801188

thyssenkrupp Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/3657240

SCHMITT + SOHN Aufzüge
Telefon: 0351/21760900

Störung Energieversorgung

Stadtwerke Entstörungsdienst
Telefon: 03525/872403

TV und Rundfunkstörung

Vodafone
Telefon: 0800/5266625 oder vodafone.de/ausfall

Elektro- und Schlüsselnotdienst

Elektro- und Schlüsseldienst Donath GmbH
Telefon: 0172/3505810

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Die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft stehen Ihnen in unserer Geschäftsstelle zu folgenden Geschäftszeiten gern zur Verfügung und kümmern sich um Ihr Anliegen.

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Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Mittwoch 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr
Freitag 7.30–12.00 Uhr