Kleinreparaturklausel
Ab und an sind in der Wohnung kleinere Reparaturen notwendig, z.B. wenn der Wasserhahn tropft oder eine Türklinke ausgetauscht werden muss. Das fällt unter die sogenannte Kleinreparaturklausel, deren Anwendung die WG Riesa aus Kostengründen nun strikter umsetzen wird.
Laut Gesetz ist der Vermieter für große und kleine Reparaturen in der Wohnung zuständig. Kleinere Reparaturen muss jedoch der Nutzer selbst übernehmen, wenn dies im Nutzungsvertrag durch die sogenannte Kleinreparaturklausel festgeschrieben ist – so wie es auch bei Wohnungsgenossenschaft Riesa der Fall ist.
In dieser Klausel wird ein Höchstbetrag für Schäden in der Wohnung festgelegt, der vom Nutzer übernommen werden muss – die sogenannten Bagatellschäden oder Kleinreparaturen. Die Kleinreparaturklausel bezieht sich auf Dinge, die dem „häufigen Zugriff“ durch den Nutzer ausgesetzt sind, beispielsweise ein tropfender Wasserhahn, Heizungsthermostat, Schäden an Duschköpfen, Steckdosen, Klingel, Lichtschalter, Tür- und Fenstergriffe, Armaturen oder Rollläden. Aufgrund der gestiegenen Reparaturkosten und der Zunahme von sogenannten Kleinreparaturen, hat die WG Riesa kürzlich beschlossen, ab Januar die Anwendung der in den Nutzungsverträgen vereinbarten Kleinreparaturklausel strikt umzusetzten. Im Sinne des Genossenschaftsgedankens hoffen wir dafür auf das Verständnis der Mieterinnen und Mieter.
Selbstverständlich übernehmen wir weiterhin Reparaturen, die über Kleinreparaturen hinausgehen. Sollten solche größeren Reparaturen nötig sein, können diese ganz bequem online oder telefonisch angezeigt werden.
Aber wir möchten auch auf eine Ausnahme hinweisen: Handelt es sich um Schäden an Dingen, die der Nutzer selbst eingebaut oder beauftragt hat oder hat der Nutzer den Schaden selbst verursacht, dann muss der Nutzer die Kosten für eine Reparatur in voller Höhe und Umfang selbst tragen. Die Kleinreparaturklausel findet dann keine Anwendung.
Reparaturanzeige
Auf unserer Seite „Reparaturanzeige“ steht Ihnen ein Onlineformular zur Verfügung. Dort finden Sie ebenfalls Ihre persönlichen Ansprechpartner der WG Riesa für Reparaturanfragen.
Außerhalb der Geschäftszeiten sind bei Schäden und Störungen an den haustechnischen Anlagen folgende Firmen für Sie erreichbar:
Sanitärbereich
Installationsbetrieb Henry Wendt, Gröditz,
Telefon: 035263/6630
Firma K&K Wärmetechnik, Riesa
Telefon: 0162/7495883
Notbefreiung Aufzüge
Schindler Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/8661100
Kone-Servicecenter
Telefon: 0800/8801188
thyssenkrupp Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/3657240
SCHMITT + SOHN Aufzüge
Telefon: 0351/21760900
Störung Energieversorgung
Stadtwerke Entstörungsdienst
Telefon: 03525/872403
TV und Rundfunkstörung
Vodafone
Telefon: 0800/5266625 oder vodafone.de/ausfall
Elektro- und Schlüsselnotdienst
Elektro- und Schlüsseldienst Donath GmbH
Telefon: 0172/3505810
Die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft stehen Ihnen in unserer Geschäftsstelle zu folgenden Geschäftszeiten gern zur Verfügung und kümmern sich um Ihr Anliegen.
Darüber hinaus können sowohl mit dem Vorstand als auch mit den Mitarbeitern persönliche Termine vereinbart werden.
Geschäftsstelle – Alleestraße 136, 01591 Riesa
Sprechzeiten:
Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
Reparaturannahme:
Mo., Mi. und Fr. | 7.30–9.00 Uhr |
Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
Geschäftszeiten:
Montag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr |
Dienstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr |
Freitag | 7.30–12.00 Uhr |