
Große Baugrundstücke im Wohngebiet Gröba/Merzdorf - provisionsfrei von Eigentümerin
Preise und Kosten
Details
Austattung
Objektbeschreibung
Veräußert werden zwei gut parzellierbare Baugrundstücke an einer städtischen Anliegerstraße des Wohngebietes Gröba/Merzdorf. Die Grundstücke liegen direkt an einer Ringstraße ohne Durchgangsverkehr. Flurstück 868 ist 3.020 m² groß und wird derzeit für Pkw-Stellflächen genutzt. Vom Flurstück 867/1 soll eine ca. 10.500 m² große unbebaute Teilfläche veräußert werden. Alle relevanten Medien (Strom, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Telekommunikation) liegen auf dem Grundstück bzw. an den Grundstücksgrenzen an. Eine Gewähr für die Genehmigung des konkreten Vorhabens wird seitens der Eigentümerin nicht übernommen. Der Käufer sollte sich daher vor dem Erwerb bei der Stadtverwaltung Riesa, Untere Bauaufsicht, informieren. Grundstück 868 ist in Abteilung III des Grundbuches lastenfrei. Für Grundstück 867/1 besteht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mietwohnbauverbot) - befristet bis 30.11.2028 - für die Stadt Riesa. Nach Aktenlage des Kreisumweltamtes des Landkreises Meißen besteht nach derzeitigem Kenntnisstand für das Flurstück 867/1 kein Altlastenverdacht, ebenso sind im aktuellen Baulastenverzeichnis der Stadt Riesa keine Baulasten verzeichnet. Beide Grundstücke sind sofort provisionsfrei direkt von der Eigentümerin zu erwerben.Lage
H.-Beimler-Straße 34, 01591 Riesa
Die im nordwestlichen Teil der Großen Kreisstadt Riesa gelegenen Stadtteile Gröba und Merzdorf zeichnen sich insbesondere durch kurze Wege zwischen Arbeits- und Wohnstätten aus. Die Grundstücke selbst befinden sich am Ende einer Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr, welche nach der Bebauung beste Voraussetzungen für ruhiges Wohnen bieten. In unmittelbarer Nähe sind eine Grund- und Oberschule, mehrere Kindertagesstätten, Nahversorgungseinrichtungen, ein Betreuungszentrum mit Gewerbeeinheiten und Ärzten sowie eine Parkanlage mit Spielplätzen zu finden.Sonstiges
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach §34 BauGB für unbeplante Innenbereichsflächen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Riesa wird dieser Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Laut Baunutzungsverordnung (§4 BauNVO) sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen zugelassen werden. Flurstück 868 soll dabei nur als Ganzes veräußert werden. Eine Teilung von Flurstück 867/1 ist nach Absprache möglich. Das südlich an Flurstück 867/1 angrenzende Nachbargrundstück (Flurstück 871 mit 3.854 m²) kann ebenfalls erworben werden.Energieausweis
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Kone-Servicecenter
Telefon: 0800/8801188
thyssenkrupp Aufzüge GmbH
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SCHMITT + SOHN Aufzüge
Telefon: 0351/21760900
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