Regularien für Balkonien

Der Frühling ist da und mit ihm beginnt natürlich auch wieder die schöne Zeit auf „Balkonien“. Aber was ist eigentlich als Balkonnutzung erlaubt – und was nicht? Die WG Riesa gibt einen Überblick.

„Dekoration“ ist nicht gleich Dekoration

Natürlich möchte man seinen Balkon schön gestalten. Aber auch wenn der Balkon grundsätzlich zur Wohnung gehört, so endet die erlaubte Nutzung regelmäßig an der Stelle, an welcher das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt wird. Leider bemerken wir immer wieder, dass Wohnungsnutzer den Balkonbereich weit über das erlaubte Maß nutzen. Bohrungen oder Nägel in der Wärmedämmfassade, den Putz oder gar in die Balkonkonstruktion zum Aufhängen von „Dekorationen“ sind grundsätzlich nicht erlaubt. Als problematisch dürfte auch das Ankleben von Haken und Ähnlichem an die Fassade sein, weil diese Befestigungselemente regelmäßig nicht ohne Schadensrückstände abgenommen werden können. Auch gehören Bilder, Geweihe oder anderweitige „Dekorationen“ nicht an die Fassade. Ebenso sind Katzennetze oder -gitter nicht erlaubt.

Lichterkette am Geländer

Sonnen- und Blickschutz mit einfacher Faustregel

Als Balkonbesitzer darf man sich vor Sonneneinstrahlung und den Blicken anderer schützen. Folglich ist es natürlich erlaubt, einen Sonnenschirm aufzustellen. Für das Anbringen einer Markise bedarf es aber einer Genehmigung, denn ohne Einverständnis der WG Riesa dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Als Faustregel gilt: Der Vermieter kann alles verbieten, was aus dem Balkon einen abgeschlossenen Raum macht. Wer eine Verkleidung als Sichtschutz anbringt, sollte darauf achten, dass diese maximal die Höhe des Geländers hat. Wer sich also einen aufwendigen Rückbau ersparen möchte, spricht am Besten im Vorhinein mit uns. Falls wir Ihrem Vorhaben nicht zustimmen können, zeigen wir Ihnen jedoch mindestens eine Alternative auf.

Von Blumen und Grillpartys

Wer Pflanzen und Blumen liebt, darf mit ihnen seinen Balkon beliebig gestalten – solange er die Nachbarn nicht beeinträchtigt. Das kann bei ausladenden Pflanzen der Fall sein, die auf den Nachbarbalkon ragen. Lang wachsende Pflanzen (zum Beispiel Knöterich) müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Nachbarn beim Blumengießen nicht von oben nass werden.

Das Grillen auf dem Balkon ist in unserer Hausordnung geregelt. Es sind lediglich Elektrogrills erlaubt, und in jedem Fall ist Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. Jeder darf Freunde und Familie zu sich nach Hause einladen – auch auf seinen Balkon. Drinnen wie draußen gilt allerdings: Der Geräuschpegel muss ab 22 Uhr Zimmerlautstärke betragen. Auf dem Balkon ist dies häufig schwierig einzuhalten, da auch ruhig geführte Gespräche etwa durch Halleffekte in die umliegenden Wohnungen eindringen können und gerade nachts unverhältnismäßig laut klingen. Deswegen sollte auch im Sommer die Nachtruhe eingehalten werden. Unsere Empfehlung dazu: Verlegen Sie die Party einfach ab 22 Uhr nach drinnen.

Wir bitten im Interesse der Gemeinschaft um Verständnis dafür, dass es auch bei der Nutzung des Balkons Regularien geben muss. Nur so können alle anderen und auch Sie Ihren Balkon ungestört nutzen und erholsame Stunden an diesem Ort verbringen.

Bepflanzen des Balkonkastens
Steak und Kartoffelspalten auf dem Grill
Notfallnummern

Außerhalb der Geschäftszeiten sind bei Schäden und Störungen an den haustechnischen Anlagen folgende Firmen für Sie erreichbar:

Sanitärbereich

Installationsbetrieb Henry Wendt, Gröditz,
Telefon: 035263/6630

Firma K&K Wärmetechnik, Riesa
Telefon: 0162/7495883

Notbefreiung Aufzüge

Schindler Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/8661100

Kone-Servicecenter
Telefon: 0800/8801188

thyssenkrupp Aufzüge GmbH
Telefon: 0800/3657240

SCHMITT + SOHN Aufzüge
Telefon: 0351/21760900

Störung Energieversorgung

Stadtwerke Entstörungsdienst
Telefon: 03525/872403

TV und Rundfunkstörung

Vodafone
Telefon: 0800/6646405 oder vodafone.de/ausfall

Elektro- und Schlüsselnotdienst

Elektro- und Schlüsseldienst Donath GmbH
Telefon: 0172/3505810

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft stehen Ihnen in unserer Geschäftsstelle zu folgenden Geschäftszeiten gern zur Verfügung und kümmern sich um Ihr Anliegen.

Darüber hinaus können sowohl mit dem Vorstand als auch mit den Mitarbeitern persönliche Termine vereinbart werden.

Geschäftsstelle – Alleestraße 136, 01591 Riesa

Sprechzeiten:

Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr

Reparaturannahme:

Mo., Mi. und Fr. 7.30–9.00 Uhr
Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr

Geschäftszeiten:

Montag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr
Dienstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.00 Uhr
Mittwoch 7.30–11.30 Uhr und 12.00–16.00 Uhr
Donnerstag 7.30–11.30 Uhr und 12.00–17.30 Uhr
Freitag 7.30–12.00 Uhr